Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-408-2026

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Kurze Antwort

Richtig sind: falls der Jagdschein des Pächters unanfechtbar eingezogen wurde und falls die Erteilung eines neuen Jagdscheins dem Pächter durch die Untere Jagdbehörde unanfechtbar verweigert wurde.

  • A)falls der Jagdschein des Pächters unanfechtbar eingezogen wurde
  • B)bei Verkauf eines Eigenjagdbezirks
  • C)falls die Erteilung eines neuen Jagdscheins dem Pächter durch die Untere Jagdbehörde unanfechtbar verweigert wurde

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