Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-408-2026

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig, wenn der Jagdschein des Pächters unanfechtbar eingezogen oder die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar verweigert wurde.

  • A)falls der Jagdschein des Pächters unanfechtbar eingezogen wurde
  • B)bei Verkauf eines Eigenjagdbezirks
  • C)falls die Erteilung eines neuen Jagdscheins dem Pächter durch die Untere Jagdbehörde unanfechtbar verweigert wurde
Erklärung

Der Vertrag endet auch, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen ist und die Neuerteilung unanfechtbar abgelehnt wurde. Der Verkauf eines Eigenjagdbezirks lässt den bestehenden Jagdpachtvertrag grundsätzlich unberührt.

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