Kurze Antwort
Der Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig, wenn der Jagdschein des Pächters unanfechtbar eingezogen oder die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar verweigert wurde.
Der Vertrag endet auch, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen ist und die Neuerteilung unanfechtbar abgelehnt wurde. Der Verkauf eines Eigenjagdbezirks lässt den bestehenden Jagdpachtvertrag grundsätzlich unberührt.
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