Kurze Antwort
Während der Fahrt zur Jagdausübung führt man die Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne.
Führen bedeutet, außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben. Auf dem direkten Weg ins Revier darf der Jäger die Waffe führen, sie muss jedoch nicht schussbereit sein.
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