Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-454-2026

Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?

Kurze Antwort

Während der Fahrt zur Jagdausübung führt man die Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne.

  • A)Wenn man die Waffe innerhalb seiner Wohnung benutzt.
  • B)Wenn man die Waffe innerhalb seiner Geschäftsräume gebraucht.
  • C)Während der Fahrt zur Jagdausübung.
Erklärung

Führen bedeutet, außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben. Auf dem direkten Weg ins Revier darf der Jäger die Waffe führen, sie muss jedoch nicht schussbereit sein.

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