Kurze Antwort
Der Schütze verständigt sich mit seinen Nachbarn nach Einnehmen des Standes und erneut nach Beendigung des Treibens, bevor er seinen Stand verlässt.
Die UVV Jagd verlangt die Verständigung unmittelbar nach dem Anstellen für klaren Überblick und Sicherheit. Vor dem Verlassen des Standes nach Treibenende ist erneut abzustimmen, um Gefährdungen auszuschließen.
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