Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-221-2026

Wann hat sich bei der Treibjagd ein Schütze mit seinem Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nach Einnehmen des Standes. und nach Beendigung des Treibens, bevor er seinen Stand verlässt.

  • A)Nach Einnehmen des Standes.
  • B)nach Beendigung des Treibens, bevor er seinen Stand verlässt.
  • C)Beim Anwechseln von Wild.

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