Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-221-2026

Wann hat sich bei der Treibjagd ein Schütze mit seinem Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Der Schütze verständigt sich mit seinen Nachbarn nach Einnehmen des Standes und erneut nach Beendigung des Treibens, bevor er seinen Stand verlässt.

  • A)Nach Einnehmen des Standes.
  • B)nach Beendigung des Treibens, bevor er seinen Stand verlässt.
  • C)Beim Anwechseln von Wild.
Erklärung

Die UVV Jagd verlangt die Verständigung unmittelbar nach dem Anstellen für klaren Überblick und Sicherheit. Vor dem Verlassen des Standes nach Treibenende ist erneut abzustimmen, um Gefährdungen auszuschließen.

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