Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-382-2026

Wann ist die Treibjagd verboten?

Kurze Antwort

Die Treibjagd ist grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen verboten.

  • A)Sonn- und Feiertags
  • B)Während des gesamten Wochenendes
  • C)an Samstagen
Erklärung

Dadurch soll die Sonn- und Feiertagsruhe gewahrt werden. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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