Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-110-2026

Wann liegt eine Übernutzung des Wildbestandes vor?

Kurze Antwort

Eine Übernutzung des Wildbestandes liegt vor, wenn in einem angepassten Wildbestand mehr Wild genutzt beziehungsweise erlegt wird, als im gleichen Zeitraum zuwächst.

  • A)Wenn die Nutzung höher ist als der Zuwachs.
  • B)Wenn der Zuwachs höher ist als die Nutzung.
  • C)Bei Missachtung der Jagdzeiten.
Erklärung

Dadurch wird der Bestand zahlenmäßig verringert, weil die Entnahme den natürlichen Zuwachs übersteigt. Eine Übernutzung ist ebenso wie eine Überhege nicht das Ziel einer nachhaltigen Jagd.

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