Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-242-2026

Wann muß ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sobald bedenkliche Merkmale ersichtlich sind.

  • A)Nie
  • B)Nur im Falle eines Verdachts auf Trichinen.
  • C)Sobald bedenkliche Merkmale ersichtlich sind.
  • D)Immer

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