Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-242-2026

Wann muß ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Kurze Antwort

Ein Stück Schalenwild ist zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden, sobald bedenkliche Merkmale vor oder nach dem Erlegen ersichtlich sind.

  • A)Nie
  • B)Nur im Falle eines Verdachts auf Trichinen.
  • C)Sobald bedenkliche Merkmale ersichtlich sind.
  • D)Immer
Erklärung

Bedenkliche Merkmale nach Tier-LMHV machen das Wildbret potenziell gesundheitlich bedenklich. Dann entscheidet der Amtsveterinär über die Genusstauglichkeit; ohne solche Merkmale ist keine amtliche Untersuchung erforderlich.

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