Kurze Antwort
Ein Stück Schalenwild ist zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden, sobald bedenkliche Merkmale vor oder nach dem Erlegen ersichtlich sind.
Bedenkliche Merkmale nach Tier-LMHV machen das Wildbret potenziell gesundheitlich bedenklich. Dann entscheidet der Amtsveterinär über die Genusstauglichkeit; ohne solche Merkmale ist keine amtliche Untersuchung erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.