Kurze Antwort
Jagdpachtfähig ist ein Jäger, wenn er einen gültigen Jagdschein besitzt und zuvor mindestens drei Jahre einen Jahresjagdschein in Deutschland besessen hat; der Jugendjagdschein zählt nicht mit.
Voraussetzung ist der aktuelle Besitz eines gültigen Jagdscheins sowie der vorherige Besitz eines Jahresjagdscheins während dreier Jahre. Zeiten mit Jugendjagdschein werden auf diese Frist nicht angerechnet.
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