Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-474-2026

Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig sind: wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt, Ein Jugendjagdschein zählt für den Zeitraum nicht mit und wenn der Jäger einen Jagdschein 3 Jahre lang in Deutschland besessen hat.

  • A)wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt
  • B)Ein Jugendjagdschein zählt für den Zeitraum nicht mit
  • C)wenn der Jäger einen Jagdschein 3 Jahre lang in Deutschland besessen hat

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