Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-474-2026

Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Jagdpachtfähig ist ein Jäger, wenn er einen gültigen Jagdschein besitzt und zuvor mindestens drei Jahre einen Jahresjagdschein in Deutschland besessen hat; der Jugendjagdschein zählt nicht mit.

  • A)wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt
  • B)Ein Jugendjagdschein zählt für den Zeitraum nicht mit
  • C)wenn der Jäger einen Jagdschein 3 Jahre lang in Deutschland besessen hat
Erklärung

Voraussetzung ist der aktuelle Besitz eines gültigen Jagdscheins sowie der vorherige Besitz eines Jahresjagdscheins während dreier Jahre. Zeiten mit Jugendjagdschein werden auf diese Frist nicht angerechnet.

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