Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-380-2026

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Ein Jäger wird jagdpachtfähig, wenn er einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und zuvor drei Jahre lang in Deutschland einen solchen besessen hat.

  • A)Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.
  • B)Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.
  • C)Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.
  • D)Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.
Erklärung

Maßgeblich sind insgesamt mindestens 36 Monate Besitz eines Jahresjagdscheins, nicht das bloße Lösen von drei Jagdscheinen. Ein ausländischer Jagdschein oder allein die bestandene Jägerprüfung genügt nicht.

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