Kurze Antwort
Ein Jäger wird jagdpachtfähig, wenn er einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und zuvor drei Jahre lang in Deutschland einen solchen besessen hat.
Maßgeblich sind insgesamt mindestens 36 Monate Besitz eines Jahresjagdscheins, nicht das bloße Lösen von drei Jagdscheinen. Ein ausländischer Jagdschein oder allein die bestandene Jägerprüfung genügt nicht.
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