Kurze Antwort
Richtig sind: Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten., Die Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. und Wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen.
Richtig ist alles drei: Der Naturschutz sichert gemäß BNatSchG die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen), schützt wildlebende Tiere und Pflanzen samt ihren Lebensstätten und bewahrt Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert der Landschaft. Ziel ist die nachhaltige Bewahrung und Entwicklung des Naturhaushalts – Nutzung ja, aber so, dass Ressourcen dauerhaft erhalten bleiben.
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