Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-85-2026

Was ist Aufgabe des Natur- und Landschaftsschutzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten., Die Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. und Wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen.

  • A)Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten.
  • B)Die Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.
  • C)Wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen.
Erklärung

Richtig ist alles drei: Der Naturschutz sichert gemäß BNatSchG die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen), schützt wildlebende Tiere und Pflanzen samt ihren Lebensstätten und bewahrt Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert der Landschaft. Ziel ist die nachhaltige Bewahrung und Entwicklung des Naturhaushalts – Nutzung ja, aber so, dass Ressourcen dauerhaft erhalten bleiben.

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