Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-243-2026

Was ist beim Mitführen von Flintenlaufgeschossen zu beachten?

Kurze Antwort

Flintenlaufgeschosse sind so mitzuführen, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist.

  • A)Flintenlaufgeschosse müssen laut Unfallverhütungsvorschrift so mitgeführt werden, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist.
  • B)Die Ähnlichkeit mit Schrotpatronen ist sehr hoch, daher besteht die Gefahr der Verwechslung.
  • C)Schrotpatronen müssen immer zusammen mit Flintenlaufgeschossen geführt werden.
Erklärung

Wegen der ähnlichen Beschaffenheit besteht Verwechslungsgefahr. Deshalb sind Flintenlaufgeschoss- und Schrotpatronen getrennt, beispielsweise in unterschiedlichen Taschen, zu transportieren.

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