Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-53-2026

Was ist eine „Rote Liste“?

Kurze Antwort

Eine Rote Liste ist eine Auflistung ausgestorbener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, unter anderem auf weltweiter Ebene.

  • A)Eine Liste mit konkreten Anweisungen zum Umgang mit gefährdeten Arten.
  • B)Eine Auflistung gefährdeter Tier- und Pflanzen-Arten (weltweit).
  • C)Eine Liste von ganzjährig geschontem Wild.
Erklärung

Rote Listen erfassen den Gefährdungsstatus von Arten und enthalten verschiedene Gefährdungskategorien. Sie haben keine Gesetzeskraft, sondern dienen als wissenschaftliches Fachgutachten und Entscheidungsgrundlage.

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