Kurze Antwort
Eine Wildfolgevereinbarung regelt die Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild, das in einen benachbarten Jagdbezirk wechselt.
Sie wird schriftlich zwischen den Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke geschlossen. Dadurch wird die Nachsuche über die Reviergrenze ermöglicht, ohne den Tatbestand der Jagdwilderei zu erfüllen.
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