Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-396-2026

Was ist zu tun, wenn Schußwaffen oder Munition gestohlen worden sind?

Kurze Antwort

Der Diebstahl erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition muss unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • A)der Diebstahl muss innerhalb von 10 Tagen der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • B)der Diebstahl muss sofort der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • C)der Diebstahl kann nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen der zuständigen Behörde angezeigt werden
Erklärung

Das Abhandenkommen ist der Behörde unverzüglich nach seiner Feststellung zu melden. Eine Frist von mehreren Tagen ist nicht vorgesehen.

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