Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-392-2026

Was verstehen Sie unter der „Vereinigung der Jäger“?

Kurze Antwort

Eine von der obersten Jagdbehörde in NRW anerkannte, rechtsfähige Vereinigung von Jägern, die satzungsgemäß schwerpunktmäßig das Jagdwesen fördert und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.

  • A)Vereinigung von Jägern, die von der obersten Jagdbehörde in NRW anerkannt wurde
  • B)rechtsfähige Vereinigung von Jägern, die nach Satzung schwerpunktmäßig das Jagdwesen fördert
  • C)Vereinigung von Jägern, die ihren Sitz in NRW hat
Erklärung

In NRW wird eine Jägervereinigung anerkannt, wenn sie rechtsfähig ist, das Jagdwesen satzungsgemäß und praktisch fördert, seit mindestens fünf Jahren besteht und ihren Sitz sowie landesweiten Tätigkeitsbereich in NRW hat. Anerkennung erteilt die oberste Jagdbehörde.

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