Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-392-2026

Was verstehen Sie unter der „Vereinigung der Jäger“?

Kurze Antwort

Richtig sind: rechtsfähige Vereinigung von Jägern, die nach Satzung schwerpunktmäßig das Jagdwesen fördert, <p>Vereinigung von Jägern, die ihren Sitz in NRW hat</p> und <p>Vereinigung von Jägern, die von der obersten Jagdbehörde in NRW anerkannt wurde</p>.

  • A)<p>Vereinigung von Jägern, die von der obersten Jagdbehörde in NRW anerkannt wurde</p>
  • B)rechtsfähige Vereinigung von Jägern, die nach Satzung schwerpunktmäßig das Jagdwesen fördert
  • C)<p>Vereinigung von Jägern, die ihren Sitz in NRW hat</p>

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