Kurze Antwort
Eine von der obersten Jagdbehörde in NRW anerkannte, rechtsfähige Vereinigung von Jägern, die satzungsgemäß schwerpunktmäßig das Jagdwesen fördert und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
In NRW wird eine Jägervereinigung anerkannt, wenn sie rechtsfähig ist, das Jagdwesen satzungsgemäß und praktisch fördert, seit mindestens fünf Jahren besteht und ihren Sitz sowie landesweiten Tätigkeitsbereich in NRW hat. Anerkennung erteilt die oberste Jagdbehörde.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.