Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-490-2026

Was verstehen Sie unter einem „Verbissgutachten“?

Kurze Antwort

Ein Verbissgutachten ist eine forstliche Stellungnahme zum Abschussplan, die anhand der Verbissschäden die Schalenwilddichte einschätzt und den Jagdbehörden die Festlegung der Abschusshöhe erleichtert.

  • A)die forstliche Stellungnahme zum Abschussplan
  • B)soll über Bewertung der vorhandenen Verbissschäden die Ermittlung des vorhandenen Schalenwild unterstützen
  • C)soll den Jagdbehörden die Entscheidung über die Höhe des Abschusses erleichtern
Erklärung

Dabei wird bewertet, wie stark die Waldverjüngung durch Schalenwild verbissen wird. Die Ergebnisse dienen als wichtige Grundlage für die Abschussplanung.

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