Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-490-2026

Was verstehen Sie unter einem „Verbissgutachten“?

Kurze Antwort

Richtig sind: die forstliche Stellungnahme zum Abschussplan, soll über Bewertung der vorhandenen Verbissschäden die Ermittlung des vorhandenen Schalenwild unterstützen und soll den Jagdbehörden die Entscheidung über die Höhe des Abschusses erleichtern.

  • A)die forstliche Stellungnahme zum Abschussplan
  • B)soll über Bewertung der vorhandenen Verbissschäden die Ermittlung des vorhandenen Schalenwild unterstützen
  • C)soll den Jagdbehörden die Entscheidung über die Höhe des Abschusses erleichtern

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