Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-497-2026

Was verstehen Sie unter schwerer Wilderei?

Kurze Antwort

Schwere Wilderei liegt insbesondere vor, wenn unter Anwendung von Schlingen oder von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich gewildert wird.

  • A)Wenn mit einer nicht in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe gewildert wurde.
  • B)Wenn unter Anwendung von Schlingen gewildert wurde.
  • C)Wenn von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich Wilderei ausgeübt wurde.
Erklärung

Nach § 292 Abs. 2 StGB gelten diese Begehungsweisen regelmäßig als besonders schwere Fälle der Jagdwilderei. Das Wildern mit einer nicht in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe ist hierfür nicht maßgeblich.

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