Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-229-2026

Was versteht man unter „Aufbrechen“?

Kurze Antwort

Aufbrechen ist das Öffnen der Bauch- und Brusthöhle des Wildes und die Entnahme der inneren Organe.

  • A)Das Aufbrechen zur Jagd.
  • B)Das Öffnen des Körpers und die Entnahme der inneren Organe.
  • C)Das Öffnen des Kiefers.
Erklärung

Die entnommenen Organe bilden zusammen den Aufbruch. Beim Aufbrechen sind die Organe auf bedenkliche Merkmale zu untersuchen.

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