Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-274-2026

Was wird beim amtlichen Beschuß einer Waffe geprüft?

Kurze Antwort

Beim amtlichen Beschuss werden die Haltbarkeit und die Funktions- beziehungsweise Handhabungssicherheit der Waffe geprüft.

  • A)Pflegezustand
  • B)Haltbarkeit
  • C)Handhabungsicherheit
Erklärung

Der Beschuss ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gewaltprobe. Dabei werden außerdem Maßhaltigkeit und Kennzeichnung überprüft, nicht jedoch der Pflegezustand.

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