Kurze Antwort
Beim amtlichen Beschuss werden die Haltbarkeit und die Funktions- beziehungsweise Handhabungssicherheit der Waffe geprüft.
Der Beschuss ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gewaltprobe. Dabei werden außerdem Maßhaltigkeit und Kennzeichnung überprüft, nicht jedoch der Pflegezustand.
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