Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-442-2026

Welche Aufgaben hat die Landschaftswacht?

Kurze Antwort

Die Landschaftswacht informiert bei nachteiligen Landschaftsveränderungen die zuständigen Behörden und veranlasst Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft; die Festsetzung von Landschaftsplänen gehört nicht zu ihren Aufgaben.

  • A)Information der zuständigen Behörden bei nachteiliger Veränderung der Landschaft.
  • B)Veranlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft.
  • C)Festsetzen des Landschaftsplans.
Erklärung

Angehörige der Landschafts- bzw. Naturschutzwacht haben hoheitliche Unterstützungsaufgaben: melden Verstöße und stoßen Schutzmaßnahmen an. Planrechtliche Festsetzungen wie Landschaftspläne obliegen den zuständigen Behörden, nicht der Landschaftswacht.

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