Kurze Antwort
Die Landschaftswacht informiert bei nachteiligen Landschaftsveränderungen die zuständigen Behörden und veranlasst Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft; die Festsetzung von Landschaftsplänen gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Angehörige der Landschafts- bzw. Naturschutzwacht haben hoheitliche Unterstützungsaufgaben: melden Verstöße und stoßen Schutzmaßnahmen an. Planrechtliche Festsetzungen wie Landschaftspläne obliegen den zuständigen Behörden, nicht der Landschaftswacht.
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