Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-425-2026

Welche der aufgeführten Stellen nimmt in der Regel die Abrundung von Jagdbezirken vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: Untere Jagdbehörde.

  • A)Untere Jagdbehörde
  • B)Untere Landschaftsbehörde
  • C)Bezirksregierung

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