Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-384-2026

Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?

Kurze Antwort

Hase und Fasan unterliegen nicht der Abschussplanung; Muffelwild hingegen schon.

  • A)Hase
  • B)Muffelwild
  • C)<p>Fasan </p>
Erklärung

Der Abschussplan gilt für alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild. Hase und Fasan sind Niederwild ohne Abschussplanpflicht; Muffelwild ist Schalenwild und damit abschussplanpflichtig.

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