Kurze Antwort
Nicht dem Jagdrecht unterliegen das Haushuhn und das Steinhuhn.
Das Haushuhn ist kein Wild und fällt daher nicht unter das Jagdrecht. Das Steinhuhn unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht; jagdrechtlich erfasst sind hingegen u. a. Fasan, Rebhuhn und Wachtel.
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