Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-390-2026

Welche der genannten Hühnervogelarten unterliegen nicht dem

Kurze Antwort

Nicht dem Jagdrecht unterliegen das Haushuhn und das Steinhuhn.

  • A)Fasan
  • B)Haushuhn
  • C)Steinhuhn
Erklärung

Das Haushuhn ist kein Wild und fällt daher nicht unter das Jagdrecht. Das Steinhuhn unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht; jagdrechtlich erfasst sind hingegen u. a. Fasan, Rebhuhn und Wachtel.

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