Kurze Antwort
Nicht dem Jagdrecht unterliegen das Haushuhn und das Steinhuhn.
Das Haushuhn ist kein Wild und fällt daher nicht unter das Jagdrecht. Das Steinhuhn unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht. Der Fasan ist jagdrechtlich erfasst.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.