Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen dürfen Baummarder, Habicht und Mauswiesel nicht gefangen werden.
Greifvögel wie der Habicht sind streng geschützt, und auch Baummarder sowie Mauswiesel sind in NRW vom Fang ausgenommen. Fallenfang ist dort nur für bestimmte, zugelassene Arten erlaubt; diese drei zählen nicht dazu. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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