Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-470-2026

Welche der genannten Tierarten dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht gefangen werden?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen dürfen Baummarder, Habicht und Mauswiesel nicht gefangen werden.

  • A)Baummarder
  • B)Habicht
  • C)<p>Mauswiesel</p>
Erklärung

Greifvögel wie der Habicht sind streng geschützt, und auch Baummarder sowie Mauswiesel sind in NRW vom Fang ausgenommen. Fallenfang ist dort nur für bestimmte, zugelassene Arten erlaubt; diese drei zählen nicht dazu. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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