Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-379-2026

Welche der nachgenannten Zwecke dient die Jagdabgabe, die mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird?

Kurze Antwort

Die Jagdabgabe dient der Förderung des Jagdwesens, insbesondere der Fortentwicklung von Jagdtechnik, Jagdsicherheit und Schießtechnik, der Unterstützung von Schweißhundstationen sowie der wildökologischen Forschung.

  • A)Fortentwicklung der Jagdtechnik, Jagdsicherheit und Schießtechnik
  • B)Schweißhundstationen
  • C)Wildökologische Forschung
Erklärung

Zweck der Jagdabgabe ist die Förderung des Jagdwesens. Dazu zählen Forschung, Aus- und Fortbildung, Jagdhundewesen (inkl. Schweißhundstationen) sowie technische und sicherheitsrelevante Weiterentwicklungen im jagdlichen Bereich.

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