Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-211-2026

Welche Fallen sind für die Fangjagd zugelassen?

Kurze Antwort

Für die Fangjagd sind Wippbrettkastenfallen zugelassen, die mindestens 80 cm lang sind.

  • A)alle Abzugeisen
  • B)Scherenfallen
  • C)Wippbrettkastenfallen, die mindestens 80cm in der Länge aufweisen
Erklärung

Diese Lebendfangfallen müssen einen unversehrten Fang gewährleisten. Die jeweils geltenden Landesvorschriften sind zusätzlich zu beachten.

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