Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen hatten bis 2020 die Waldschnepfe ganzjährige Schonzeit; aktuell hat das Rebhuhn ganzjährige Schonzeit, der Fasan nicht.
Schonzeiten sind landesrechtlich geregelt und können sich ändern. In NRW war die Waldschnepfe bis 2020 ganzjährig geschont – seit 2020 aber nicht mehr. Der Fasan ist in NRW nicht ganzjährig geschont. Das Rebhuhn ist ganzjährig geschont.
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