Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-415-2026

Welche Federwildarten haben in Nordrhein-Westfalen ganzjährige Schonzeit?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen hatten bis 2020 die Waldschnepfe ganzjährige Schonzeit; aktuell hat das Rebhuhn ganzjährige Schonzeit, der Fasan nicht.

  • A)Waldschnepfe
  • B)Rebhuhn
  • C)Fasan
Erklärung

Schonzeiten sind landesrechtlich geregelt und können sich ändern. In NRW war die Waldschnepfe bis 2020 ganzjährig geschont – seit 2020 aber nicht mehr. Der Fasan ist in NRW nicht ganzjährig geschont. Das Rebhuhn ist ganzjährig geschont.

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