Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-263-2026

Welche Flugweite muss man beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen aus Sicherheitsgründen beachten?

Kurze Antwort

Beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen ist aus Sicherheitsgründen eine Flugweite von bis zu 1500 m zu beachten.

  • A)bis 150 m
  • B)bis 100 m
  • C)bis 1000 m
  • D)bis 1500 m
Erklärung

Flintenlaufgeschosse sind massive Geschosse und können deutlich weiter fliegen als Schrote. Deshalb beträgt ihr Gefahrenbereich bis zu 1500 m.

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