Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-387-2026

Welche Formvorschriften bestehen für den Jagdpachtvertrag?

Kurze Antwort

Richtig sind: er bedarf der Unterschriften von Verpächter und Pächter und er bedarf der schriftlichen Form.

  • A)er bedarf der Unterschriften von Verpächter und Pächter
  • B)er bedarf einer notariellen Beglaubigung
  • C)er bedarf der schriftlichen Form

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