Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-431-2026

Welche Funktion hat der Jagdberater?

Kurze Antwort

Der Jagdberater berät die Untere Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten.

  • A)Bestätigung des Jagdaufsehers.
  • B)Festlegen der Abschusspläne.
  • C)Beratung der Unteren Jagdbehörde
Erklärung

Er unterstützt die Behörde sachverständig, insbesondere bei Einzelentscheidungen. Er bestätigt keine Jagdaufseher und legt keine Abschusspläne fest.

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