Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-488-2026

Welche Futtermittel dürfen in Nordrhein-Westfalen zur Wildfütterung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schlachtabfälle, Süd- / Zitrusfrüchte und Backwaren.

  • A)Schlachtabfälle
  • B)Süd- / Zitrusfrüchte
  • C)Backwaren

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