Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-393-2026

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Kurze Antwort

Richtig ist: nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörende Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.

  • A)nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörende Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die im Zusammenhang mindestens 100 ha umfassen
  • B)nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörende Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen
  • C)nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörende Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die im Zusammenhang mindestens 50 ha umfassen

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