Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-118-2026

Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Kurze Antwort

Zur Bestandsstützung dürfen alle heimischen Wildarten ausgewildert werden, ausgenommen sind Wildkaninchen und Schwarzwild.

  • A)Alle.
  • B)Außer Wildkaninchen und Schwarzwild alle heimischen Wildarten.
  • C)Nur Wildschweine.
  • D)Nur Rehe und Dammhirsche.
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wild grundsätzlich möglich, jedoch sind Wildkaninchen und Schwarzwild ausdrücklich ausgenommen. Diese Verbote dienen der Seuchenprophylaxe und der Vermeidung problematischer Bestandsentwicklungen.

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