Kurze Antwort
Zur Bestandsstützung dürfen alle heimischen Wildarten ausgewildert werden, ausgenommen sind Wildkaninchen und Schwarzwild.
Nach Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wild grundsätzlich möglich, jedoch sind Wildkaninchen und Schwarzwild ausdrücklich ausgenommen. Diese Verbote dienen der Seuchenprophylaxe und der Vermeidung problematischer Bestandsentwicklungen.
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