Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-118-2026

Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Außer Wildkaninchen und Schwarzwild alle heimischen Wildarten.

  • A)Alle.
  • B)Außer Wildkaninchen und Schwarzwild alle heimischen Wildarten.
  • C)Nur Wildschweine.
  • D)Nur Rehe und Dammhirsche.

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