Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-494-2026

Welche jagdbaren Arten enthält die „Rote Liste Nordrhein- Westfalen“?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen sind Dachs, Iltis und Feldhase jagdbare Arten, die zugleich in der Roten Liste geführt werden.

  • A)Dachs
  • B)Iltis
  • C)Feldhase
Erklärung

Diese drei Arten unterliegen dem Jagdrecht, weisen in NRW jedoch gefährdete oder rückläufige Bestände auf. Die Rote Liste kennzeichnet ihren Schutz- bzw. Gefährdungsstatus, was eine angepasste Hege und Jagdausübung erfordert.

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