Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen sind Dachs, Iltis und Feldhase jagdbare Arten, die zugleich in der Roten Liste geführt werden.
Diese drei Arten unterliegen dem Jagdrecht, weisen in NRW jedoch gefährdete oder rückläufige Bestände auf. Die Rote Liste kennzeichnet ihren Schutz- bzw. Gefährdungsstatus, was eine angepasste Hege und Jagdausübung erfordert.
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