Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-416-2026

Welche Maßnahmen beinhaltet der Jagdschutz?

Kurze Antwort

Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen, Futternot sowie Wildseuchen.

  • A)Das Wild soll vor wildernden Hunden und Katzen geschützt werden.
  • B)Das Wild soll vor Futternot geschützt werden.
  • C)Wildseuchenabwehr.
Erklärung

Nach § 23 BJagdG gehört der Schutz des Wildes vor diesen Gefahren zum Jagdschutz. Dazu zählt außerdem die Sorge für die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Wildes und der Jagd.

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