Kurze Antwort
Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen, Futternot sowie Wildseuchen.
Nach § 23 BJagdG gehört der Schutz des Wildes vor diesen Gefahren zum Jagdschutz. Dazu zählt außerdem die Sorge für die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Wildes und der Jagd.
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