Kurze Antwort
Verboten ist der Schrotschuss auf Rehwild.
Nach § 19 BJagdG ist das Schießen mit Schrot auf Schalenwild, also auch Rehwild, untersagt. Für Rehwild sind Büchsenpatronen mit mindestens 1000 J E100 zulässig; ein höherer Energiewert ist ebenfalls erlaubt, aber kein Muss.
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