Kurze Antwort
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Nach § 1 Abs. 1 BJagdG umfasst das Jagdrecht nicht nur die Jagdausübung, sondern verpflichtet zugleich zur Hege. Ziel der Hege ist ein artenreicher, gesunder und angepasster Wildbestand sowie die Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
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