Kurze Antwort
Für die Fangjagd in Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang sowie praktische Kenntnis über Funktion und Kontrolle der Fanggeräte erforderlich.
Die Fangjagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die einen anerkannten Ausbildungslehrgang absolviert haben. Zudem müssen die Fanggeräte zuverlässig funktionieren und regelmäßig sachkundig kontrolliert werden.
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