Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-138-2026

Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für Fangjagd ist in NRW Bedingung und praktische Kenntnisse über Funktion und Kontrolle sind erforderlich.

  • A)Eine Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für Fangjagd ist in NRW Bedingung
  • B)praktische Kenntnisse über Funktion und Kontrolle sind erforderlich
  • C)für Lebendfang ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben

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