Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-138-2026

Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen?

Kurze Antwort

Für die Fangjagd in Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang sowie praktische Kenntnis über Funktion und Kontrolle der Fanggeräte erforderlich.

  • A)Eine Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für Fangjagd ist in NRW Bedingung
  • B)praktische Kenntnisse über Funktion und Kontrolle sind erforderlich
  • C)für Lebendfang ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben
Erklärung

Die Fangjagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die einen anerkannten Ausbildungslehrgang absolviert haben. Zudem müssen die Fanggeräte zuverlässig funktionieren und regelmäßig sachkundig kontrolliert werden.

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