Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-149-2026

Welche Stellen in Nordrhein-Westfalen untersuchen kostenlos Fallwild?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen untersuchen die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter der Kreise und kreisfreien Städte sowie die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Fallwild kostenlos.

  • A)Jedes Veterinäramt.
  • B)Die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter der Kreise und kreisfreien Städte.
  • C)Jede Jagdbehörde.
  • D)Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung.
Erklärung

Diese Stellen sind für die Untersuchung von Fallwild zuständig. Jedes Veterinäramt oder jede Jagdbehörde führt solche Untersuchungen nicht grundsätzlich durch.

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