Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-188-2026

Welche Teile sind für die Fleischuntersuchung beim Haarwild dem Fleischbeschauer vorzulegen?

Kurze Antwort

Für die Fleischuntersuchung ist beim Haarwild der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien vorzulegen.

  • A)Lunge und Herz.
  • B)Die Lunge.
  • C)Der Wildkörper einschließlich der Innereien.
  • D)Das Haupt des erlegten Tieres.
  • E)Das Herz.
Erklärung

Nur so können bedenkliche Veränderungen am Wildkörper und an den Organen vollständig beurteilt werden. Einzelne Organe oder das Haupt reichen für die Untersuchung nicht aus.

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