Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SGD-122-2026

Welche Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Wanderratte. und Der Wolf.

  • A)Die Wanderratte.
  • B)Der Wolf.
  • C)Die Wildtruthähne.

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