Kurze Antwort
Für die Erstbestätigung müssen Eignung und Zuverlässigkeit vorliegen; zusätzlich ist im Regelfall die Jagdpachtfähigkeit der Person erforderlich, eine spezielle Jagdaufseherhaftpflicht ist nicht notwendig.
Bestätigte Jagdaufseher unterliegen dem Jagdschutz und benötigen daher persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Die Pachtfähigkeit stellt die jagdliche Bewährung sicher; eine separate Haftpflichtversicherung ist für die Bestätigung nicht vorgeschrieben.
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