Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-430-2026

Welche Voraussetzungen müssen im Regelfall für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern vorliegen?

Kurze Antwort

Für die Erstbestätigung müssen Eignung und Zuverlässigkeit vorliegen; zusätzlich ist im Regelfall die Jagdpachtfähigkeit der Person erforderlich, eine spezielle Jagdaufseherhaftpflicht ist nicht notwendig.

  • A)Jagdaufseherhaftpflichtversicherung.
  • B)Die Pachtfähigkeit der Person.
  • C)Die Eignung und Zuverlässigkeit der Person.
Erklärung

Bestätigte Jagdaufseher unterliegen dem Jagdschutz und benötigen daher persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Die Pachtfähigkeit stellt die jagdliche Bewährung sicher; eine separate Haftpflichtversicherung ist für die Bestätigung nicht vorgeschrieben.

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