Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-491-2026

Welche Waldbereiche unterliegen nicht dem Betretungsrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Forstkulturen und <p>Ansitzeinrichtungen </p>.

  • A)Forstkulturen
  • B)Holzlagerplätze
  • C)<p>Ansitzeinrichtungen </p>

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