Kurze Antwort
Nur Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild unterliegt dem Abschussplan; von den genannten damit Muffelwild, nicht jedoch Reh- oder Schwarzwild.
Abschusspläne regeln vorrangig Schalenwildbestände; Schwarzwild ist hiervon bundesweit ausgenommen. Rehwild ist je nach Land teils abschussplanfrei, Muffelwild bleibt abschussplanpflichtig. Regulations können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.