Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-398-2026

Welche Wildarten dürfen in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschußplanes erlegt werden?

Kurze Antwort

Nur Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild unterliegt dem Abschussplan; von den genannten damit Muffelwild, nicht jedoch Reh- oder Schwarzwild.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Muffelwild
Erklärung

Abschusspläne regeln vorrangig Schalenwildbestände; Schwarzwild ist hiervon bundesweit ausgenommen. Rehwild ist je nach Land teils abschussplanfrei, Muffelwild bleibt abschussplanpflichtig. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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