Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-419-2026

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen Schwarzwild und Wildkaninchen nicht ausgesetzt werden.

  • A)Rot- und Damwild
  • B)Auerwild
  • C)Birkwild
  • D)Schwarzwild und Wildkaninchen
Erklärung

Das Aussetzen dieser Wildarten ist grundsätzlich verboten. Für andere Wildarten können unter bestimmten Voraussetzungen und nach Landesrecht hegegerechte Wiederansiedlungen zulässig sein.

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