Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-381-2026

Welche Wildarten genießen keine Schonzeit?

Kurze Antwort

Jungmarderhunde sowie Frischlinge und Jungfüchse genießen keine Schonzeit.

  • A)Jungmarderhunde
  • B)Muffelwild
  • C)Frischlinge, Jungfüchse
  • D)Schmalrehe
Erklärung

Diese Wildarten dürfen grundsätzlich ganzjährig bejagt werden. Der Schutz der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bleibt jedoch auch bei Wild ohne Schonzeit bestehen.

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