Kurze Antwort
Jungmarderhunde sowie Frischlinge und Jungfüchse genießen keine Schonzeit.
Diese Wildarten dürfen grundsätzlich ganzjährig bejagt werden. Der Schutz der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bleibt jedoch auch bei Wild ohne Schonzeit bestehen.
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