Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-482-2026

Welche Wildarten sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen?

Kurze Antwort

Ganzjährig zu verschonen sind Rebhühner und Waldschnepfen; Greifvögel sind zwar streng geschützt, der Habicht ist aber nicht jagdbar und die Aussage „alle Greifvögel, außer Habicht“ ist deshalb falsch formuliert.

  • A)Rebhühner
  • B)Alle Greifvögel, außer Habicht.
  • C)Waldschnepfen
Erklärung

Rebhuhn und Waldschnepfe unterliegen dem Jagdrecht, haben derzeit jedoch keine Jagdzeit und sind daher ganzjährig geschont. Greife sind streng geschützt und generell nicht zu bejagen; die vorgegebene Option ist inhaltlich fehlerhaft.

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