Kurze Antwort
Die Nachtzeit reicht von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
In diesem Zeitraum gilt grundsätzlich das Nachtjagdverbot. Ausnahmen bestehen unter anderem für Schwarzwild sowie bestimmte Raubwild-, Hasen- und Federwildarten.
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