Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-496-2026

Welchen Zeitraum umfaßt das Jagdjahr?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. April bis 31. März.

  • A)1. April bis 31. März
  • B)1. Februar bis 31. Januar
  • C)1. Juli bis 30. Juni

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