Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-461-2026

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Richtig ist: 51% der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)51% der erschienenen Jagdgenossen
  • B)51% aller Jagdgenossen
  • C)51% der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche

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